Author Archives: memoag

SOZIALVERSICHERUNGEN 2020 – Änderung AHV-Beitragssatz

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Wichtigste Änderung in Bezug auf die Sozialversicherungsabgaben 2020 ist die Erhöhung des AHV-Beitragssatzes von 10.25% auf 10.55% (je 5.275% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Alle Details finden Sie hier http://memo.ch/wp-content/uploads/2019/12/Beitraege_Leistungen_2020.pdf. Ihr Memo-Treuhand-Team!


*30 Jahre Memo Treuhand AG*

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Am 09.11.2019 feierte die Memo Treuhand AG ihr 30 jähriges Bestehen. Wir bedanken uns herzlich bei all unseren Kunden und wir freuen uns, weiterhin kompetent für sie tätig zu sein. Haben Sie Fragen in den Bereichen Steuern, Buchhaltung, Treuhand oder Controlling? Dann melden Sie sich unverbindlich bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Ihr […]


MWST-Fiskalvertretung Schweiz

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Ausländische Unternehmen unterliegen für ihre Tätigkeit in der Schweiz in den meisten Fällen der schweizerischen Mehrwertsteuer. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) verlangt eine Fiskalvertretung, die im Inland (Schweiz) ihren Sitz begründet. Als Fiskalvertreter bieten wir folgende Dienstleistungen an: Abklärung zur MWST-Pflicht des ausländischen Unternehmens Anmeldung oder Löschung im Schweizer MWST-Register Erstellung und Einreichung der MWST-Abrechnungen Vorlagen […]


Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung

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Welche Folgen und Auswirkungen ergeben sich für die Unternehmer? Unternehmenssteuern: Aufgrund der Abschaffung der Steuerprivilegien werden ab 2020 deutlich mehr Steuern eingenommen. Dies führt dazu, dass die Kantone für alle Unternehmungen die Steuerlast durch eine Steuersatzsenkung reduzieren möchten. Kanton Thurgau von ca. 17% auf rund 13%. Einkommenssteuern: Eröhung der Dividendenbesteuerung beim Aktionär von bisher 60% […]


Seien Sie immer up to date!

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Die Memo Treuhand AG und der Branchenverband Treuhand Suisse versorgt Sie regelmässig kurz und knackig mit Wissenswertem aus dem Treuhandbereich. Sie finden diese Dokumente unter Downloads – UP|DATE: http://memo.ch/wp-content/uploads/2019/05/Update_1_2019.pdf


Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen

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Der Verkauf des eigenen Unternehmens kann lukrativ sein, ist jedoch mit zahlreichen, teils wenig bekannten Steuerfallen verbunden. Gut beraten ist jener Unternehmer, der sich mindestens fünf Jahre vor dem geplanten Verkauf mit einem kompetenten Steuerexperten zusammensetzt und die möglichen Steuerprobleme im Detail analysiert und entsprechende Massnahmen einleitet. Wir helfen Ihnen dabei sehr gerne.