Steuern
Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie in allen Bereichen des nationalen Steuerrechts, sowohl für Privatpersonen/Unternehmer, als auch für Ihr Unternehmen.
- Steuerberatung in allen steuerlichen Angelegenheiten
- Steuerplanung und Steueroptimierung
- Beurteilung von Steuerrisiken
- Erstellung sämtlicher Steuererklärungen inkl. Prüfung der Steuerveranlagungen und -rechnungen
- Erstellung von Steuerbelastungsvergleichen
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern
- Begleitung und Vertretung vor Steuerbehörden bei Einsprachen und Rekursen
- Begleitung und Teilnahme bei Steuerrevisionen
- Beratung in Sachen Mehrwertsteuer
- Beratung in Sachen EU-Mehrwertsteuer
Fallbeispiele
Ist ein gelegentlicher Nebenerwerb der Ehefrau steuerpflichtig?
Ja. Sämtliche Einkünfte sind steuerbar. Von den Einkünften können jedoch die Berufsauslagen und der Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten abgezogen werden. Berufsauslagen, Beiträge 3. Säule a und Sonderabzug zusammen dürfen jedoch nicht höher sein als das Erwerbseinkommen.
Ich besitze eine Ferienwohnung im Ausland. Muss ich diese in der Steuererklärung deklarieren?
Ja, alle Grundstücke und Liegenschaften im In- und Ausland sind in der Steuererklärung anzugeben. In der Steuerausscheidung werden die Grundstücke und Liegenschaften zur Besteuerung dem Kanton bzw. Staat zugeteilt, in dem sie liegen. Auswärtige Grundstücke und Liegenschaften werden nur zur Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt).